Asplenium adulterinum Milde

Braungrünstieliger Streifenfarn

Art ISFS: 49950 Checklist: 1005400 Aspleniaceae Asplenium Asplenium adulterinum Milde

Bestimmungsschlüssel

Zusammenfassung

Artbeschreibung (nach Lauber & al. 2018): Blätter 5-15(-20) cm lang und höchstens 1 cm breit, Stiel 1/4-1/3 so lang wie die Spreite. Blattstiel und -spindel ungeflügelt, glänzend rot- bis schwarzbraun, aber die obersten 1-3 cm auch im Alter grün . Spreite lineal-lanzettlich, einfach gefiedert, jederseits mit 15-40 Fiedern, diese gewölbt, schief bis senkrecht zur Spreitenebene stehend, im Herbst abfallend. Sori länglich, zu 6-8. Schleier zur Reifezeit verdeckt.

Blütezeit (nach Lauber & al. 2018): 7-8

Standort und Verbreitung in der Schweiz (nach Lauber & al. 2018): Serpentinfelsen / kollin-subalpin / TI, vereinzelt GR

Verbreitung global (nach Lauber & al. 2018): Europäisch

Ökologische Zeigerwerte (nach Landolt & al. 2010) 332-32 + 2.h.2n=144

Status

Status IUCN: Potenziell gefährdet

Erhalten/ Fördern Gefährdungen Wenige, isolierte Vorkommen, kleines Verbreitungsgebiet Verwechslung mit anderen Arten Zerstörung der geeigneten Lebensräume ( Bautätigkeit, Strassen, Häuser) Sukzession ( Überwuchern durch Rubus sp. und andere konkurrenzkräftige Arten) Verbuschung und Verwaldung Sammeln durch Liebhaber

Ökologie

Lebensform Mehrjähriger Hemikryptophyt

Lebensraum Lebensraum nach Delarze & al. 2015

KEINE ANGABE

Ökologische Zeigerwerte nach Landolt & al. (2010)

BodenfaktorenKlimafaktorenSalztoleranz
Feuchtezahl Fmässig feuchtLichtzahl LhalbschattigSalzzeichen--
Reaktionszahl Rschwach sauer bis neutral (pH 4.5-7.5)Temperaturzahl Tunter-subalpin und ober-montan
Nährstoffzahl NnährstoffarmKontinentalitätszahl Ksubozeanisch (hohe Luftfeuchtigkeit, geringe Temperaturschwankungen, eher milde Winter)

Nomenklatur

Gültiger Name (Checklist 2017): Asplenium adulterinum Milde

Volksname Deutscher Name: Braungrünstieliger Streifenfarn, Bastard-Streifenfarn Nom français: Capillaire brunâtre Nome italiano: Asplenio ibrido

Übereinstimmung mit anderen Referenzwerken

RelationNomReferenzwerkeNo
=Asplenium adulterinum MildeChecklist 201749950
=Asplenium adulterinum MildeFlora Helvetica 201244
=Asplenium adulterinum MildeFlora Helvetica 201844
=Asplenium adulterinum MildeSISF/ISFS 249950

= Taxon stimmt mit akzeptiertem Taxon überein (Checklist 2017) <Taxon ist im akzeptierten Taxon (Checklist 2017) enthalten> Taxon enthält (neben anderen) auch das akzeptierte Taxon (Checklist 2017)

Status Indigenat: Indigen

Liste der gefährdeten Pflanzen IUCN (nach Walter & Gillett 1997): Ja

Status Rote Liste national 2016

Status IUCN: Potenziell gefährdet

Zusätzliche Informationen Kriterien IUCN: D2

Status Rote Liste regional 2019

Biogeografische RegionenStatusKriterien IUCN
Jura (JU)--
Mittelland (MP)--
Alpennordflanke (NA)--
Alpensüdflanke (SA)potenziell gefährdet (Near Threatened)D2
Östliche Zentralalpen (EA)verletzlich (Vulnerable)D2
Westliche Zentralalpen (WA)--

Status nationale Priorität /Verantwortung

Keine nationale Priorität oder internationale Verantwortung

Schutzstatus

International (Berner Konvention)Nein
GRVollständig geschützt(01.12.2012)
Schweiz--
TIVollständig geschützt(23.01.2013)

Erhalten/ Fördern Gefährdungen und Massnahmen Wenige, isolierte Vorkommen, kleines Verbreitungsgebiet Schutz der Fundstellen (Mikroreservate), die disjunkte Verbreitung verlangt einen integralen Schutz der Vorkommen Regelmässige Bestandskontrollen (Monitoring) Verwechslung mit anderen Arten Bekannte Standorte besuchen und Daten überprüfen Andere Vorkommen in geeigneten Gebieten suchen Vorkommen von anderen Asplenium-Arten in ehemaligen Fundstellen der bedrohten Art überprüfen Zerstörung der geeigneten Lebensräume ( Bautätigkeit, Strassen, Häuser) Erhaltung der Serpentinenfelsen Lebensraum und seltene Arten priorisieren Sukzession ( Überwuchern durch Rubus sp. und andere konkurrenzkräftige Arten) Reduktion der Konkurrenten an problematischen Stellen Verbuschung und Verwaldung Betroffene Gebiete regelmässig entbuschen Teilweise ausholzen Sammeln durch Liebhaber Regelmässiger Aufruf zum Verzicht auf das Sammeln seltener Arten in Vereinspublikationen mit Hinweis auf die Gesetzgebung und die Konsequenzen für seltene Arten anhand von Beispielen Information und Sensibilisierung der Gemeinden und Besitzer Keine öffentliche Bekanntgabe der Fundstellen Sammelverbot durchsetzen Ex situ Material Close Mehr Informationen Merkblatt Artenschutz